Hauptversammlung 03/2012

Veröffentlicht am: 29.03.2012 // Autor: Stefan Hofmann (Stefan Google+)

Informationen zur Hauptversammlung der CIC im März 2012.

Wir laden alle CIC-Mitglieder herzlich zur Hauptversammlung des Verbandes ein.

Die Hauptversammlung findet am Samstag, den 24.03.2012 um 18 Uhr im

Hotel Schwärzler
Landstraße 9
AT-6900 Bregenz

statt.

Laut Satzung wird bei Nichterreichen der Beschlussfähigkeit eine Folgeversammlung anberaumt, die 30 Minuten später
mit der gleichen Tagesordnung und voller Beschlussfähigkeit stattfindet.

Wer persönlich zur Versammlung kommen kann, mag sich bitte über die folgende Webseite registrieren: http://www.doodle.com/d6azpzhetm2ux989

Wer nicht zur Versammlung kommen kann, muss keine Registrierung durchführen (die Registrierung dient uns dazu, einen Raum in der nötigen Grösse reservieren zu können).

Für alle Mitglieder mit zu langer Anfahrt werden wir die Teilnahme über ein Online-System anbieten. Weitere Infos dazu folgen noch.


++ Tagesordnung ++

  • Vorstellung der Tagesordnung
  • Vorstellung der Abstimmungsregeln
  • Vorstellung des Rederechtes und der Redezeit
  • Vorläufiger Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2011 (Michael Jordan).
  • Entlastung des Kassierers und des Vorstandes.
  • Vorlage des Aktivitätenberichtes für das Jahr 2011 (Stefan Hofmann).
  • Abstimmung über monatliche Aufwandsentschädigung des Präsidenten/Geschäftsführers
  • Aussicht auf die Aktivitäten 2012 (z. B. Internationales Canyonführertreffen 2011, gesetzliche Regelungen, neue Ausbildungen und deren Auswirkungen ...)
  • Abstimmung zu folgenden Satzungsänderungen:
    • §7 Abs. 2 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom verbleibenden Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen.
    • §8 Abs. 3 Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird mindestens 4 Wochen vorher per Email versandt.
      Es wird die letzte bekannte Emailadresse verwendet, die Einladung gilt als zugestellt, wenn der Versender den Versand nachweisen kann.
      Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, dass dem Verband dessen aktuelle Emailadresse vorliegt. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
    • §8 Abs. 1
      Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Präsidenten geleitet.
      a) Die Mitgliederversammlung ist keine öffentliche Versammlung.
      b) Gäste, die nicht Mitglieder der CIC e.V. sind, sind auf den Hauptversammlungen nur mit einer entsprechenden Einladung zugelassen.
  • Abhandlung sonstiger Punkte, die der Versammlung ordnungsgemäß vorgelegt werden (z. B. europaweite Einzugermächtigung für Mitgliedsbeiträge)


Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen,

Das Präsidium der CIC
Stefan, Thomas, Michael